Zum Inhalt springenHaushaltsserviceReindl

Preis nach Aufwand.

Kein Pauschalpreis von der Stange – wir kalkulieren individuell nach Ihrem tatsächlichen Bedarf.

Selbstzahler

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Haushaltsreinigung – regelmäßig oder einmalig
  • Wäsche, Trocknen & Bügeln
  • Küche, Bad & Sanitäranlagen
  • Böden, Oberflächen & Staubwischen
Kassenleistung

Alltagsbegleitung

  • Begleitung bei Terminen & Arztbesuchen
  • Einkaufen & Besorgungen
  • Gesellschaft & Gespräch im Alltag
  • § 45b SGB XI – Kassenleistung ggf. möglich
Anfragen willkommen:Die Anerkennung nach § 45b SGB XI befindet sich im Genehmigungsprozess.

Größe und Zustand der Räumlichkeiten

Häufigkeit: einmalig, wöchentlich oder nach Plan

Gewünschter Leistungsumfang

Pflegegrad vorhanden (ggf. Kassenabrechnung möglich)

So läuft es ab

1

Anfrage stellen

Kurze Nachricht oder Anruf – kein langer Fragebogen.

2

Kostenloses Gespräch

Wir besprechen Ihren Bedarf persönlich oder telefonisch.

3

Schriftliches Angebot

Sie erhalten ein klares, verbindliches Angebot.

Kostenlose Erstberatung – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Kostenloses Angebot anfragen

Haushaltsservice von der Steuer absetzen

Reinigung, Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung sind nach § 35a EStG steuerlich absetzbar – mit bis zu 4.000 € Ersparnis jährlich.

20 %

der Arbeitskosten

direkt von der Steuerschuld

4.000 €

max. Ersparnis

pro Jahr möglich

§ 35a

EStG

gesetzliche Grundlage

Rechnung

inklusive

steuerkonform ausgestellt

Alle Details im Ratgeber

Gilt für Reinigung, Fenster, Haushaltshilfe & Alltagsunterstützung

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