Was viele nicht wissen: Haushaltshilfe spart Steuern
Wer einen Dienstleister für Reinigung, Fensterreinigung oder Alltagsunterstützung engagiert, kann diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Die gesetzliche Grundlage ist § 35a EStG – und die Ersparnis ist erheblich.
Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld ab – nicht nur als Werbungskosten, sondern als direkte Steuerminderung. Maximal sind das 4.000 Euro pro Jahr.
Was konkret absetzbar ist
Als haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG gelten unter anderem:
- Reinigung der Wohnung, Böden, Fenster und Oberflächen
- Haushaltshilfe (Aufräumen, Wäsche, Bügeln)
- Gartenpflege und Grünschnitt
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Betreuung und Versorgung von Haustieren
- Alltagsunterstützung für Senioren oder Pflegebedürftige
Wichtig: Nur die Arbeitskosten sind absetzbar – keine Materialkosten. Die Rechnung muss beides getrennt ausweisen.
Wie viel können Sie konkret sparen?
Ein Rechenbeispiel: Sie zahlen im Jahr 3.000 Euro für regelmäßige Haushaltsreinigung.
- Davon sind 2.800 Euro Arbeitskosten
- 20 % davon = 560 Euro weniger Steuern
Bei maximaler Ausschöpfung (20.000 Euro Arbeitskosten) sind bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr möglich.
Neue Pflicht ab 2025: Nur noch Überweisung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Neuregelung: Die Steuerermäßigung wird nur noch gewährt, wenn die Zahlung per Überweisung auf ein Konto des Dienstleisters erfolgt. Barzahlung wird vom Finanzamt nicht mehr anerkannt – auch nicht mit Quittung.
Bei Haushaltsservice Reindl erhalten Sie selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten – alles, was Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.
So tragen Sie es in die Steuererklärung ein
- Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" ausfüllen
- Rechnungen und Kontoauszüge als Nachweis bereithalten
- Nur Arbeitskosten eintragen (nicht Materialkosten)
- Das Finanzamt zieht 20 % automatisch von Ihrer Steuerschuld ab
Haushaltsservice Reindl – Ihre Rechnung ist steuerkonform
Wir stellen Ihnen eine vollständige Rechnung mit separater Ausweisung der Arbeitskosten aus – damit Sie den Steuerbonus unkompliziert nutzen können. Sprechen Sie uns bei Ihrer Anfrage gerne darauf an.
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