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Steuertipp§35a EStGHaushaltSparen

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen – So geht's

6. April 20261 Minuten Lesezeit

Was viele nicht wissen: Haushaltshilfe spart Steuern

Wer einen Dienstleister für Reinigung, Fensterreinigung oder Alltagsunterstützung engagiert, kann diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Die gesetzliche Grundlage ist § 35a EStG – und die Ersparnis ist erheblich.

Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld ab – nicht nur als Werbungskosten, sondern als direkte Steuerminderung. Maximal sind das 4.000 Euro pro Jahr.

Was konkret absetzbar ist

Als haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG gelten unter anderem:

  • Reinigung der Wohnung, Böden, Fenster und Oberflächen
  • Haushaltshilfe (Aufräumen, Wäsche, Bügeln)
  • Gartenpflege und Grünschnitt
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Betreuung und Versorgung von Haustieren
  • Alltagsunterstützung für Senioren oder Pflegebedürftige

Wichtig: Nur die Arbeitskosten sind absetzbar – keine Materialkosten. Die Rechnung muss beides getrennt ausweisen.

Wie viel können Sie konkret sparen?

Ein Rechenbeispiel: Sie zahlen im Jahr 3.000 Euro für regelmäßige Haushaltsreinigung.

  • Davon sind 2.800 Euro Arbeitskosten
  • 20 % davon = 560 Euro weniger Steuern

Bei maximaler Ausschöpfung (20.000 Euro Arbeitskosten) sind bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr möglich.

Neue Pflicht ab 2025: Nur noch Überweisung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Neuregelung: Die Steuerermäßigung wird nur noch gewährt, wenn die Zahlung per Überweisung auf ein Konto des Dienstleisters erfolgt. Barzahlung wird vom Finanzamt nicht mehr anerkannt – auch nicht mit Quittung.

Bei Haushaltsservice Reindl erhalten Sie selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten – alles, was Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.

So tragen Sie es in die Steuererklärung ein

  • Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" ausfüllen
  • Rechnungen und Kontoauszüge als Nachweis bereithalten
  • Nur Arbeitskosten eintragen (nicht Materialkosten)
  • Das Finanzamt zieht 20 % automatisch von Ihrer Steuerschuld ab

Haushaltsservice Reindl – Ihre Rechnung ist steuerkonform

Wir stellen Ihnen eine vollständige Rechnung mit separater Ausweisung der Arbeitskosten aus – damit Sie den Steuerbonus unkompliziert nutzen können. Sprechen Sie uns bei Ihrer Anfrage gerne darauf an.

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