Was wir demnächst anbieten
Haushaltsservice Reindl bereitet aktuell die offizielle Anerkennung als Leistungserbringer nach § 45b SGB XI vor. Sobald die Zulassung abgeschlossen ist, können pflegebedürftige Personen unsere Alltagsunterstützung direkt über den monatlichen Entlastungsbetrag ihrer Pflegekasse abrechnen – ohne zusätzliche Kosten aus eigener Tasche.
Unser Einzugsgebiet umfasst:
- Poing – unser Haupteinsatzgebiet
- Pliening
- Markt Schwaben
- Weitere Gemeinden im Landkreis Ebersberg auf Anfrage
Was ist §45b SGB XI – der Entlastungsbetrag?
Der § 45b SGB XI regelt den sogenannten Entlastungsbetrag in der deutschen Pflegeversicherung. Er steht allen Personen zu, die einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben – also auch leicht pflegebedürftigen Menschen.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Bis zu 131 Euro pro Monat für anerkannte Entlastungsleistungen
- Nicht genutztes Budget kann bis zu 12 Monate ins nächste Kalenderjahr übertragen werden
- Der Betrag wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet – keine Vorleistung nötig
- Voraussetzung: Pflegegrad 1–5, anerkannt durch die Pflegekasse
Was wir anbieten werden
Unsere geplanten Entlastungsleistungen umfassen:
- Unterstützung im Haushalt (leichte Reinigung, Aufräumen, Wäsche)
- Einkaufen und Besorgungen erledigen
- Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
- Gesellschaft und Gespräch – für Menschen, die wenig soziale Kontakte haben
- Alltagsorganisation und praktische Hilfen
Ziel ist Entlastung – nicht Abhängigkeit. Wir unterstützen so, dass Sie Ihren Alltag so selbstständig wie möglich gestalten können.
Jetzt schon vormerken lassen
Die Zulassung ist in Bearbeitung. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Interesse an unseren Entlastungsleistungen haben, sprechen Sie uns gerne jetzt schon direkt an – wir informieren Sie persönlich, sobald die Anerkennung vorliegt, und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
Interesse an unseren Leistungen?
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